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Ihr Flughafen Wien Team

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für den VIE-Shop der
Flughafen Wien Aktiengesellschaft
Postfach 1
1300 Wien-Flughafen

 

I. Allgemeines

 
1.1. Im VIE-Shop werden verschiedene Produkte und Dienstleistungen der Flughafen Wien Aktiengesellschaft (in der Folge kurz „FWAG“) und mit ihr verbundenen Unternehmen angeboten. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in der Folge kurz „AGB“ genannt) für den VIE-Shop sind Bestandteil des Vertrages und gelten auch für dessen Zustandekommen. Geschäftsbedingungen der Vertragspartner oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn FWAG ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden vom Vertragspartner ausdrücklich vor Vertragsabschluss anerkannt.
 
1.2. Die AGB sind nach den jeweiligen Produkten und Dienstleistungen gegliedert. Neben dem Allgemeinen Teil und den Schlussbestimmungen kommt daher immer jener Teil der AGB zur Anwendung, der sich auf das spezifische Produkt oder die spezifische Dienstleistung bezieht.
 
1.3. FWAG behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu verändern.
 

II. Vienna Airport Services

 
Der nachfolgende Teil der AGB „Vienna Airport Services“ gilt für die Dienstleistungen betreffend die Vienna Airport Services, welche von der FWAG angeboten werden.
 

1. Vertragsabschluss

 
1.1. Mit der Bereitstellung der Buchungsmöglichkeit von Dienstleistungen der Vienna Airport Services im VIE-Shop ist noch kein rechtsverbindliches Angebot der FWAG verbunden, sondern lediglich eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages gemäß diesen AGB zu unterbreiten.
 
1.2. Durch Drücken des Funktionsbuttons „zahlungspflichtig bestellen“! gibt der Kunde ein verbindliches und unwiderrufliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab.
 
1.3. Die Annahme dieses Angebotes erfolgt durch die Übermittlung einer Buchungsbestätigung durch die FWAG. Diese wird unmittelbar nach Abgabe des Angebotes elektronisch übermittelt. Dadurch ist der Vertrag wirksam zustande gekommen.
 
1.4. Mit Abschluss des Vertrages verpflichtet sich FWAG dem Vertragspartner die in der Buchungsbestätigung angeführte Dienstleistung für die in der Buchungsbestätigung angegebene und definierte Dauer (Zeit) gegen Zahlung des in der Buchungsbestätigung bezeichneten Entgelts zu erbringen.
 
1.5. Eine telefonische Buchung ist nicht möglich.
 

2. Vertragsgegenstand

 
2.1. Gegenstand des Vertrages ist ausschließlich und abschließend die entgeltliche Erbringung einer Dienstleistung gemäß der Buchungsbestätigung.
 
2.2. Die Uhrzeit des Leistungsbeginns am Airport Service Counter ist vom Vertragspartner bei Buchung des jeweiligen Services selbst zu wählen.
 
2.3. Der gewählte Leistungsumfang beginnt unmittelbar nach dem Eintreffen am Airport Service Counter gemäß Buchungsbestätigung und erfolgt in aufeinanderfolgenden, zu dem jeweiligen Service nachstehend angeführten Einzelleistungen, welche nicht aufgeteilt und deren Reihenfolge nicht verändert werden können:
 
 
2.4. Porter Service
2.4.1. Annahme des Gepäcks
2.4.2. Transport bis zum nächsten Verkehrsmittel
 
2.5. Premium Services Abflug
2.5.1. Treffen des persönlichen Betreuers am Ankunftsgate oder der Busankunft Terminal
2.5.2. Gepäckabholung
2.5.3. Weiterreise
 
2.6. Premium Services Transfer
2.6.1 Treffen des persönlichen Betreuers am Ankunftsgate oder Busankunft Terminal
2.6.2 Begleitung zum Gate des Weiterfluges 
 
2.7. Lounges
2.7.1. Loungeaufenthalt für den gekauften Zeitraum
2.7.2. Es gilt die Hausordnung der Flughafen Wien Lounges.“ 
 
2.8. Fast Track Sicherheitskontrolle
2.8.1. Zugang zur Fast Track Sicherheitskontrolle
 

3. Zahlung und Entgelt

 
3.1. Bei Buchungen über das Onlineformular ist das Entgelt sofort per Kreditkarte oder per Online-Banking zur Zahlung fällig. Die Preise, die bei der Buchung angezeigt werden, gelten ausschließlich für den gebuchten Zeitraum.
 
3.2. Für Begleitservices gemäß Punkt 2.4.-2.6. gilt: Für Säuglinge und Kinder bis 4 Jahre in Begleitung eines Erwachsenen ist kein Entgelt zu entrichten. Für Kinder im Alter zwischen 4 Jahren und 14 Jahren in Begleitung eines Erwachsenen werden 50 Prozent Rabatt auf das Entgelt für die Premium Services in Punkt 2.5. und 2.6. gewährt. Für Personen ab den vollendenten 14. Lebensjahr ist das volle Entgelt zu entrichten.
 

4. Stornierungsmöglichkeit/ Rücktritt / Flugausfall / Nichterscheinen des Kunden / Änderung der Buchung

 
4.1. Rücktritt von Dienstleistungen gemäß II. 2.4. – 2.8. 
 
4.1.1. Der Kunde ist berechtigt, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Vertragsabschluss nicht zum Betrieb seines Unternehmens gehört.
 
4.1.2. Die 14-tägige Rücktrittsfrist gemäß Punkt 4.1.1. beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses folgenden Tag gemäß Punkt 1.3. Zur Wahrung der Frist reicht es aus, dass der Kunde vor Ablauf der Frist eine eindeutige Erklärung an FWAG übermittelt, aus der hervorgeht, dass der Kunde vom Vertrag zurücktritt. Der Kunde kann hierzu das im Anhang 1 ersichtliche Muster-Widerrufsformular gemäß Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (in der Folge kurz „FAGG“) verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. 
 
4.1.3. Der Kunde kann sein Rücktrittsrecht auch ausüben, indem er fristgerecht die elektronische Rücktrittsfunktion der Buchungsplattform mittels des in der Buchungsbestätigung ersichtlichen Hyperlinks verwendet.
 
4.1.4. Wenn Sie vom Vertrag zurücktreten, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Rücktritt bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Rücktrittsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Rücktrittsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
 
4.1.5. Das Rücktrittsrecht besteht nicht bei Personenbeförderungsverträgen (Personentransport). Das Rücktrittsrecht besteht ferner nicht bei Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Vermietung von Kraftfahrzeugen sowie Lieferung von Speisen und Getränken und  Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen erbracht werden, sofern jeweils für die Vertragserfüllung durch FWAG ein bestimmter Zeitpunkt oder Zeitraum vertraglich vorgesehen ist. Das Rücktrittsrecht entfällt bei Dienstleistungen, wenn FWAG die Dienstleistung vollständig erbracht hat, wobei in jenen Fällen, in denen der Verbraucher nach dem Vertrag zu einer Zahlung verpflichtet ist, das Rücktrittsrecht nur entfällt, wenn FWAG mit der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Verbrauchers mit der Vertragserfüllung begonnen hat und der Verbraucher vor Beginn der Dienstleistungserbringung bestätigt hat, zur Kenntnis genommen zu haben, dass er sein Rücktrittsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung verliert.
 
4.2. Stornierung von Dienstleistungen gemäß II. 2.4.-2.6.
 
4.2.1. Der Kunde ist berechtigt, bestellte Dienstleistungen gemäß II.2.4.-2.6. ohne Angabe von Gründen zu stornieren. 
 
4.2.2. Bei einer Stornierung bis inklusive dem 14. Tag vor dem Leistungserbringungsdatum werden dem Nutzer 100 % der ursprünglich bezahlten Summe rückerstattet. 
4.2.3. Bei einer Stornierung ab inklusive dem 13. Tag bis inklusive dem 6. Tag vor dem Leistungserbringungsdatum werden dem Nutzer 50 % der ursprünglich bezahlten Summe rückerstattet. 
 
4.2.4. Bei einer Stornierung ab inklusive dem 5. Tag vor dem Leistungserbringungsdatum werden dem Nutzer 0 % der ursprünglich bezahlten Summe rückerstattet. 
 
4.2.5. Der Kunde kann die Buchung stornieren, indem er fristgerecht die elektronische Stornofunktion der Buchungsplattform mittels des in der Buchungsbestätigung ersichtlichen Hyperlinks verwendet. Alternativ kann der Nutzer auch durch eine formlose, aber schriftliche Erklärung über das Kontaktformular der FWAG (https://www.viennaairport.com/vie-shop-kontakt) von seiner Stornomöglichkeit Gebrauch machen. 
 
4.2.6. Für die Rückerstattung der vom Nutzer geleisteten Zahlung aufgrund einer Stornierung oder wegen Rücktritts wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das vom Nutzer bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde, es sei denn, es wurde mit dem Nutzer ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
 
4.2.7. Stornierung von Dienstleistungen gemäß II. 2.7 (Lounges)
 
4.2.8. Der Nutzer ist berechtigt, bestellte Dienstleistungen gemäß II.2.7. ohne Angabe von Gründen innerhalb von 3 Jahren ab Rechnungsdatum kostenlos zu stornieren. Dem Nutzer werden 100 % der ursprünglich bezahlten Summe rückerstattet. Eine Stornierung ist nicht mehr möglich, wenn der Gutschein bereits eingelöst wurde. 
 
4.2.9. Der Nutzer kann die Buchung stornieren, indem er fristgerecht die elektronische Stornofunktion der Buchungsplattform mittels des in der Buchungsbestätigung ersichtlichen Hyperlinks verwendet. Alternativ kann der Nutzer auch durch eine formlose, aber schriftliche Erklärung über das Kontaktformular der FWAG (https://www.viennaairport.com/vie-shop-kontakt) von seiner Stornomöglichkeit Gebrauch machen. 
 
4.2.10. Für die Rückerstattung der vom Nutzer geleisteten Zahlung aufgrund einer Stornierung oder wegen Rücktritts wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das vom Nutzer bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde, es sei denn, es wurde mit dem Nutzer ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
 
4.2.11. Stornierung von Dienstleistungen gemäß II. 2.8 (Fast Track Sicherheitskontrolle)
4.2.12. Der Nutzer ist berechtigt, bestellte Dienstleistungen gemäß II.2.8. ohne Angabe von Gründen innerhalb von 1 Jahr ab Rechnungsdatum kostenlos zu stornieren. Dem Nutzer werden 100 % der ursprünglich bezahlten Summe rückerstattet. Eine Stornierung ist nicht mehr möglich, wenn der Gutschein bereits eingelöst wurde. 
 
4.2.13. Der Nutzer kann die Buchung stornieren, indem er fristgerecht die elektronische Stornofunktion der Buchungsplattform mittels des in der Buchungsbestätigung ersichtlichen Hyperlinks verwendet. Alternativ kann der Nutzer auch durch eine formlose, aber schriftliche Erklärung über das Kontaktformular der FWAG (https://www.viennaairport.com/vie-shop-kontakt) von seiner Stornomöglichkeit Gebrauch machen. 
 
4.2.14. Für die Rückerstattung der vom Nutzer geleisteten Zahlung aufgrund einer Stornierung oder wegen Rücktritts wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das vom Nutzer bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde, es sei denn, es wurde mit dem Nutzer ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
 
4.3. Flugausfall
 
4.3.1. Im Falle eines Flugausfalles vor Erbringung der Leistung durch FWAG ist eine Umbuchung des Services möglich.
 
4.3.2. Im Falle eines Flugausfalles während der Erbringung der Leistung durch FWAG erfolgt keine Rückerstattung oder Reduktion des Entgeltes für das jeweils gebuchte Service.
 
4.3.3. Bei Flugausfällen während des Services endet die Erbringung der Leistung durch FWAG mit Bekanntwerden des Flugausfalles über das Fluginformationssystem des Flughafen Wien. Eine Begleitung des Vertragspartners zu einem Airline Service Counter ist möglich.
 
4.4. Verspätung / Nichterscheinen des Kunden
 
4.4.1. Erscheint der Vertragspartner am Airport Service Counter gemäß Buchungsbestätigung verspätet, kann eine vertragskonforme Leistungserbringung des gebuchten Services nicht garantiert werden. FWAG wird sich trotz dieser Umstände bemühen das gebuchte Service durchzuführen. Unabhängig davon, ob FWAG das gebuchte Service durchführen kann oder nicht, ist eine Rückerstattung des Entgeltes in diesem Fall jedenfalls ausgeschlossen.
 
 
4.5. Haftung
 
4.5.1. FWAG haftet nur im Falle der Verletzung ihrer vertraglichen Verpflichtungen bei Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, seiner Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen. Andernfalls ist die Haftung ausgeschlossen. FWAG haftet in keiner Weise für das Verhalten Dritter, auch nicht für Diebstahl, Beschädigung etc., gleichgültig, ob sich diese Dritten befugt oder unbefugt in den Gebäuden oder sonstigen Bereichen des Flughafen Wien aufhalten. Unter keinen Umständen haftet FWAG für Auftragsverluste, Gewinnausfälle, nicht eingetretene, aber erwartete Ersparnisse, Datenverluste oder -schäden, Ansprüche Dritter oder jegliche Folgeschäden. Der Ausschluss der Haftung gilt nur soweit gesetzlich zulässig. 
 
4.5.2. Diese Beschränkung der Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit gilt auch bei Verlust des von FWAG übernommenen Gegenstandes.
 
4.5.3. Allfällige Schäden bzw. etwaige Ansprüche sind vom Vertragspartner unverzüglich, längstens binnen 2 Wochen nach Eintritt des schädigenden Ereignisses schriftlich an FWAG mitzuteilen. Unterlässt der Vertragspartner eine unverzügliche Mitteilung, so kann der Vertragspartner seine Ansprüche aus Schadenersatz nicht mehr geltend machen.
 
4.5.4. FWAG haftet nicht bei Leistungsverzug auf Grund höherer Gewalt wie beispielsweise Naturereignisse von besonderer Intensität, Krieg, Aufruhr, Streik, Terrorismus, unvorhergesehene behördliche Auflagen und andere Umstände, die ohne Verschulden der FWAG zu einem Leistungsverzug geführt haben.
 
 

5. Vertragsbeendigung

 
5.1. Der Vertrag endet mit vollständiger Erbringung der vertraglichen Leistung.
 

III. Tickets Vienna Airport City Train

 
Der nachfolgende Teil der AGB „Tickets Vienna Airport City Train“ gilt für den Verkauf von Tickets für die Nutzung des Vienna Airport City Train.
Die Tickets für die Nutzung des Vienna Airport City Train werden von der FWAG im Namen und auf Rechnung der City Air Terminal Betriebsgesellschaft mbH angeboten und verkauft.
 

1. Vertragsabschluss

 
1.1. Mit der Bereitstellung der Buchungsmöglichkeit von Tickets für die Nutzung des Vienna Airport City Train im VIE-Webshop ist noch kein rechtsverbindliches Angebot der FWAG verbunden, sondern lediglich eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages gemäß den AGB (Teil „Tickets Airport City Train“) zu unterbreiten.
 
1.2. Durch Drücken des Funktionsbuttons „zahlungspflichtig bestellen“! gibt der Kunde ein verbindliches und unwiderrufliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab.
 
1.3. Die Annahme dieses Angebotes erfolgt durch die Übermittlung einer Buchungsbestätigung durch die FWAG. Diese wird unmittelbar nach Abgabe des Angebotes elektronisch übermittelt. Dadurch ist der Vertrag wirksam zustande gekommen.
 

2. Vertragsgegenstand

 
2.1. Gegenstand des Vertrages ist ausschließlich und abschließend der entgeltliche Erwerb von Tickets zur Nutzung des City Airport Trains.
 

3. Zahlung und Entgelt

 
3.1. Bei Buchungen über das Onlineformular ist das Entgelt sofort per Kreditkarte oder per Online-Banking zur Zahlung fällig. Die Preise, die bei der Buchung angezeigt werden, gelten ausschließlich für den gebuchten Zeitraum.
 

4. Rücktritt

 
4.1. Ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht bei Personenbeförderungsverträgen nicht (§ 1 Abs 3 FAGG).
 

IV. Schlussbestimmungen

 

1. Gerichtsstand; anzuwendendes Recht

 
1.1. Erfüllungsort ist Wien. Als ausschließlicher Gerichtsstand wird das sachlich zuständige Gericht für 1010 Wien (Innere Stadt), Österreich, vereinbart.
 
1.2. Auf sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den AGB und auf deren Grundlage abgeschlossenen Verträge ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss sämtlicher Kollisionsnormen sowie des UN-Kaufrechts und der ROM-I-Verordnung anwendbar.
 

2. Schriftform

 
2.1. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Alle Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
 

3. Salvatorische Klausel

 
3.1. Bei Unwirksamkeit einzelner Klauseln der AGB und auf deren Grundlage abgeschlossene Verträge wird die Gültigkeit der übrigen Regelungen hiervon nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine solche ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg der Unwirksamen und der Intention der Parteien möglichst nahekommt, dasselbe gilt im Falle einer Lücke.
 

4. Übersetzungen

 
4.1. Die AGB werden in deutscher Sprache errichtet, die für alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit diesen verbindlich ist. Jede Version dieser AGB in einer anderen Sprache soll lediglich zur leichteren Verständlichkeit dienen und keine rechtliche Wirkung entfalten. Zur Klarstellung wird festgehalten, dass die deutschsprachige Version dieser AGB jeder anderen Sprachversion dieser AGB vorgeht.
 

5. Datenschutz

 
5.1. Der FWAG ist der Datenschutz ein wichtiges Anliegen. Alle Datenverarbeitungen erfolgen im Einklang mit Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem österreichischen Datenschutzgesetz (DSG). Nähere Informationen zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten finden Sie unter:  https://www.viennaairport.com/datenschutz
 

V. Anhang 1

 
Muster-Widerrufsformular
 
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück)
An [hier ist der Name, die Anschrift und die E-Mail-Adresse des Unternehmers durch den Unternehmer einzufügen]:
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
Bestellt am (*)/erhalten am (*)
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum
 
(*) Unzutreffendes streichen.